Rechtliche Informationen & Haftungsausschluss
Informationspflicht gemäß §5 E-Commerce-Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht gemäß §25 Mediengesetz
Disko Design Studio OG
Glacisstraße 7/5a
8010 Graz
Österreich
E-Mail: hi@diskodesignstudio.at
Unternehmensgegenstand: Werbeagentur & Grafikdesign
Sitz der Gesellschaft:
Glacisstraße 7/5a
8010 Graz
Mitglied der: WKO Steiermark
Verleihungsstaat: Österreich
Kontaktinformationen für Anfragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, finden Sie die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle nachfolgend:
Disko Design Studio OG
Glacisstraße 7/5a
8010 Graz
Österreich
E-Mail: hi@diskodesignstudio.at
EU-Streitschlichtung
Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU informieren. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, Beschwerden über die Plattform einzureichen:
Online-Streitbeilegungsplattform
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Bildnachweise
Alle Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt.
Die Bildrechte liegen bei Disko Design Studio OG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Designaufträge (kreative Leistungen) zwischen dem Designer (DA) und dem Auftraggeber (AG). Sie finden keine Anwendung auf den Verkauf von Originalwerken oder gewerblichen Leistungen.
2. Zusammenarbeit
2.1. Grundlage jedes Projekts ist ein Briefing des Auftraggebers, das vom Designer zu erfüllen ist. Innerhalb dieses Briefings hat der Designer künstlerische Freiheit.
2.2. Der Designer ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter:innen oder Kooperationspartner:innen sowie geeignete KI-Toolszur Durchführung des Projekts einzusetzen.
2.3. Beratungsleistungen des Designers beschränken sich ausschließlich auf Designfragen. Eine Haftung für fachliche Beratung im Sinne des ABGB (§ 1299) ist entsprechend eingeschränkt.
2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Der Designer räumt dem Auftraggeber exklusive Nutzungsrechte ein, sofern nichts anderes vereinbart ist. Programmierleistungen sind davon ausgenommen.
3.2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte für den vorgesehenen Zweck. Jede weitere Nutzung bedarf der Zustimmung des Designers und ist zusätzlich zu vergüten.
3.3. Änderungen oder Nachahmungen der Werke sind ohne schriftliche Zustimmung und zusätzliche Vergütung nicht zulässig.
3.4. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Designers möglich.
3.5. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an Entwürfen oder Computerdateien. Rechtsnachfolger treten nur im vereinbarten Umfang in Rechte und Pflichten ein.
3.6. Eine Weiterverwendung der Werke nach Projektabschluss setzt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht sowie gegebenenfalls das Recht zur Bearbeitung durch Dritte voraus.
3.7. In Präsentationen gezeigte Beispiele, Entwürfe oder Konzepte dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden, solange diese nicht erworben wurden. Eine Nutzung ohne Erwerb ist ausdrücklich untersagt.
4. Vergütung und Präsentationen
4.1. Alle Leistungen des Designers sind kostenpflichtig, mit Ausnahme der Angebotsplanung.
4.2. Präsentationen gelten als Auftrag. Das Präsentationshonorar beträgt in der Regel die Hälfte des üblichen Designhonorars gemäß §§ 1004, 1152 ABGB.
4.3. Erfolgt nach der Präsentation kein Auftrag, steht dem Designer das volle Designhonorar zu.
4.4. Mit Präsentationshonoraren werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
5. Leistungen und Produktionsbetreuung
5.1. Die Leistungen des Designers beinhalten eine angemessene Vergütung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Eine Übergabe von Entwicklungsdaten erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und ist zusätzlich zu vergüten.
5.2. Der Designer kann notwendige Nebenleistungen selbst erbringen oder an Dritte vergeben.
5.3. Die Produktionsbetreuung kann vom Auftraggeber an externe Spezialisten oder an den Designer übertragen werden und ist gesondert zu vergüten.
6. Rückgabe und Aufbewahrung
6.1. Der Auftraggeber erhält Unterlagen treuhänderisch. Kopien oder Aufbewahrung ohne entsprechende Nutzungsrechte sind unzulässig.
6.2. Originalentwürfe und Computerdateien sind unbeschädigt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers zurückzugeben.
7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Designhonorars beschränkt.
7.2. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und der Designer muss Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten. Das Recht auf Mängelbehebung erlischt nach sechs Monaten.
7.3. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Designer entwickelten Arbeiten haftet dieser nicht, sofern diese vom Auftraggeber freigegeben wurden.
7.4. Fremdleistungen gelten nicht als Erfüllungsgehilfen des Designers.
7.5. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung der vom Designer bereitgestellten Materialien verantwortlich.
7.6. Der Designer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Produkten, Gegenständen oder Materialien des Auftraggebers, die während Präsentationen, Shootings, Transporten oder sonstigen Projekttätigkeiten entstehen können.
8. Urhebervermerk und Belegexemplare
8.1. Der Designer hat das Recht, seinen Namen, ein Pseudonym oder Logo auf jedem Werk anzubringen.
8.2. Der Designer ist berechtigt, Abbildungen der Werke zur Eigenwerbung zu verwenden.
8.3. Bei dreidimensionalen Objekten steht dem Designer das Recht auf Abbildungen und Belegexemplare der fertiggestellten Werke zu.
9. Rücktritt und Kündigung
9.1. Sowohl der Auftraggeber als auch der Designer können nach der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Das Präsentationshonorar ist in jedem Fall zu zahlen.
9.2. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag während der Ausführung ohne Verschulden des Designers, sind das volle Designhonorar sowie alle bis dahin angefallenen Kosten zu begleichen.
9.3. Der Designer kann eine Vergütung für ungenutzte Arbeitskapazitäten sowie entstandene Schäden berechnen. Nutzungsrechte entfallen, und sämtliche Rechte verbleiben beim Designer.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
10.2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhält er nach Ablauf von 14 Tagen (ab Rechnungsdatum) eine erste Mahnung. Jede weitere Mahnung erfolgt im Abstand von jeweils weiteren 14 Tagen.
10.3. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von 20 € verrechnet.
10.4. Zusätzlich zu den Mahnspesen werden Verzugszinsen fällig. Diese betragen für Verbraucher 4 % p.a. gemäß § 1333 Abs. 1 ABGB. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).
10.5. Bei Aufträgen ab 5.000 € wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags fällig.
11. Fahrtkosten und Fahrzeiten
11.1. Für Fahrten im Rahmen der Projektabwicklung werden dem Auftraggeber Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
11.2. Das amtliche Kilometergeld gemäß österreichischem Recht wird mit € 0,42 pro gefahrenem Kilometer verrechnet (Hin- und Rückfahrt).
11.3. Zusätzlich wird für die aufgewendete Fahrzeit ein Stundensatz in Form einer Pauschale von € 30,00 pro angefangene 50 km und pro mitfahrender Person berechnet.
11.4. Fahrtkosten und Fahrzeiten gelten als Nebenleistungen im Sinne des § 1014 ABGB und sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
12.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Designers.
Bis hierher geschafft? Juhu!

Nicht oft, aber dafür inspirierend.
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